Vertrag
Vertrag:
Es ist für beide Seiten wichtig dass Tagespflegeverhältnis vertraglich auf rechtlich sichere
Beine zu stellen und festzuhalten. Hierbei sprechen wir dann gemeinsam über die angegebenen
Punkte im Vertrag und werden auch gemeinsame Regelungen finden.
Bitte beachten Sie aber auch hierbei, dass der Vertrag nicht alle auftretenden Fragen und
Schwierigkeiten im Voraus regeln kann, die während des Tagespflegeverhältnisses auftreten
können.
Wichtig ist, dass wir jederzeit an einer intensiven Zusammenarbeit, die einen regen Austausch
zum Wohle des Kindes beinhaltet, interessiert sind. Dazu gehört auch, dass eine angemessene
Zeit für die Eingewöhnung- und bei Beendigung des Vertrages ein angemessener Zeitraum zur
Entwöhnung - stattfinden kann. Damit möchte ich dem Kind eine Möglichkeit geben, die
aktuelle Bindung positiv zu beenden, um sich auf zukünftig entstehende Bindungen einlassen zu
können.
Anwesenheitsliste und Rechnungen:
Am Ende jedes Monats, in dem ich das Kind betreut habe, stelle ich den Eltern eine Rechnung
und eine Anwesenheitsliste aus, die sie gegenzeichnen müssen. Dort ist festgehalten wie oft
und wie lange das Kind da war.
Ausserdem ob das Kind oder ich in der Zeit krank waren oder Urlaub hatte.
Arztbesuche:
Notwendige Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen obliegen den
Personensorgeberechtigten. Davon ausgenommen sind Notfälle in der Betreuungszeit. Um den
Kindern eine ärztliche Betreuung zukommen zu lassen benötige ich abermals eine Vollmacht
Medikamentengabe:
Ich verabreiche dem Kind prinzipiell keine Medikamente, auch keine homöopathischen Mittel.
Sollte es jedoch medizinisch unvermeidlich und von den Eltern organisatorisch nicht
durchführbar sein, dem Kind ein Medikament zu verabreichen, darf ich diese Aufgabe
übernehmen. Hierzu muss für jede zu behandelnde Krankheit eine schriftliche Verordnung des
behandelnden Arztes vorliegen, die eindeutige Formulierungen zur Dosierung enthält. Ich
verabreiche Medikamente nur dann, wenn mir diese Verordnung, sowie eine von den Eltern
unterschriebene Vollmacht vorliegt. Homöopathische Mittel verabreiche ich dem Kind nur
dann, wenn mir hierzu eine durch die Eltern unterschriebene Ermächtigung vorliegt.
Fotogenehmigung:
Ich halte gerne unseren Raupenalltag mit Fotos fest. Oft sind Fotos dabei die ich auch gerne
für meine Internetpräsenzen oder Konzepte etc. verwenden möchte. Dies geschieht aber nur
nach einer ausdrücklichen Genehmigung der Eltern. Sie bekommen von mir eine
Fotogenehmigung in der die vereinzelten Verwendungsarten aufgeführt sind. Hier können die
Eltern nun entscheiden ob und in welchem Umfang sie mir das gestatten oder nicht.
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© Nicole Weinhold
Tagesmutter Nicole